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Unter luftabsaugenden Anlagen versteht man technische Geräte im Haus, die verbrauchte, geruchsbelastete oder feuchte Luft ins Freie befördern. Der gleichzeitige Betrieb einer solchen Anlage mit einem Kachelofen oder Kamin ist in der Regel nicht erlaubt. Lesen Sie hier, warum.
Luftabsaugende Einrichtungen können Küchenablufthauben, Wohnungslüftungsanlagen,
Abluft-Wäschetrockner, WC-Entlüfter oder Zentrale Staubsaugeranlagen sein. Diese
entziehen mittels Ventilatoren dem Raum Luft und befördern sie ins Freie. Die
abgesaugte Luft muss durch Undichtigkeiten im Baukörper (z.B. Fenster- oder
Türfugen, Rollokästen) nachströmen. Bei der heutigen dichten Bauweise der Häuser
kann die Luft oftmals nicht so schnell nachströmen und es baut sich bei Betrieb der
Anlage ein Unterdruck im Raum auf.
Wird gleichzeitig ein Kachelofen oder Heizkamin in der Wohnung betrieben, "kämpft"
der Unterdruck im Schornstein gegen den sich aufbauenden Unterdruck im Raum.
Dabei ist in der Regel der Schornstein der Verlierer und die benötigte Luft strömt
über den Schornstein und den Ofen in den Raum nach, d.h. die Rauchgase
des Ofens strömen in den Raum. Aufgrund dieser Gefahr ist der gleichzeitige Betrieb einer
raumluftabhängigen Feuerstätte und einer luftabsaugenden Anlage nicht erlaubt.
Der Einbau diverser Sicherheitseinrichtungen kann die Gefahr bannen. Hierzu zählen z.B.
Fensterkontaktschalter oder Unterdruckmessgeräte mit Sicherungsabschaltung.
Oft herrscht die Meinung vor, dass der Einbau einer sogenannten "raumluftunabhängigen
Feuerstätte" Abhilfe schaffen kann. In den meisten Fällen ist dies allerdings nicht ausreichend, da
selbst bei Einbau dieser raumluftunabhängigen Feuerstätte sichergestellt sein muss,
dass keine Unterdrücke größer 8 Pa im Raum entstehen können. Viele luftabsaugende
Einrichtungen können diese Sicherheit aber nicht bieten.
Am Besten, Sie lassen sich im Vorfeld von Ihrem Ofenbauer oder Schornsteinfeger
beraten. |
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